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Allgemeine Verwaltung |

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Vertretung des Eigentümers in
allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten.
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Führen des notwendigen
Schriftverkehrs.
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Führen aller notwendigen
Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung
der dem Eigentümer zustehenden Vermietrechte.
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Verhandeln mit Behörden und
Dritten.
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Veranlassen der Vermietung
von Wohnungen und Geschäftsräumen nach Abstimmung mit dem Eigentümer.
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Abschließen der erforderlichen
Miet-/Pachtverträge.
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Kündigen von
Miet-/Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten.
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Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten
unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
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Überwachen und Durchsetzen der Hausordnung.
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Durchführen der Bonitätskontrolle, Einholen einer Selbstauskunft
vor Abschluss von
Mietverträgen.
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Abnahme und Übergabe der Mietsachen und Erstellung eines Ab- bzw.
Übergabeprotokolls.
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Auswählen, Einarbeiten und
Überwachen eines Hausmeisters
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Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Beauftragung durch
den Eigentümer.
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Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines
gerichtlichen Vorgehens
gegen Mieter oder Dritte.
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Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien
des Schriftwechsels.
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Kaufmännische Betreuung
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Einziehen und Verbuchen der
Grundmieten, Neben– und Betriebskosten.
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Überwachen der Zahlungseingänge
und Zahlungstermine.
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Mahnung säumiger Mieter/Pächter.
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Beauftragung von Rechtsanwälten
mit der Beitreibung von Miet- und Pachtgeldern nach erfolglosen Mahnverfahren.
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Zahlung sämtlicher das Mietobjekt
betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben, sowie Zins- und Tilgungsleistungen
aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen, Handwerkerrechnungen und
sonstiger Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto, soweit die hierfür
erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig der Verwaltung vorliegen
und ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen.
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Die Verwaltung übernimmt
hinsichtlich der Geldverwaltung die Pflicht, alle im Rahmen der Mietverwaltung
eingehenden Gelder als Fremdgeld streng getrennt zu halten.
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Prüfen der rechnerischen und
sachlichen Richtigkeit von Rechnungen und Gebühren-bescheiden
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Erfassen aller Einnahmen und
Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
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Jährliche Kostenzusammenstellung
für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmemessdienste.
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Jährliche Betriebskostenabrechnung
mit den Mietern.
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Erstellung einer monatlichen
Hausabrechnung für die Eigentümer und Überweisung der Mietüberschüsse.
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Erstellung einer jährlichen
Gesamtabrechnung für den Eigentümer und einer weiteren Abrechnung für seinen
Steuerberater.
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Festlegen und Überwachen von
Mietkautionen.
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Auf Wunsch des Eigentümers Anlage
freier Geldmittel als Festgeld.
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Information des Eigentümers bei zu erwartender
Kontounterdeckung.
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Bericht über Mietpreisentwicklung im Umfeld des Mietobjektes bei
Bedarf.
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Technische Betreuung |

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Veranlassen notwendiger
Instandhaltungen, um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und des vermieteten
Wohnraumes zu erhalten im Einvernehmen mit dem Eigentümer.
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Ausschreiben und Vergabe von
Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer.
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Erstellung eines
Zustandsberichtes mit Empfehlung für Erhaltungsarbeiten.
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Beraten
bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen mit ihren Auswirkungen.
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Sofortige Erledigung von
Notfällen. |
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